FDP-Fraktion fordert rechtliche Schritte nach Verstoß eines Ratsmitglieds gegen die Verschwiegenheitspflicht
Begründung:
Die Gemeindeordnung NRW schreibt ausdrücklich die Verpflichtung zur Verschwiegenheit von Ratsmitgliedern vor, siehe §§ 43 Absatz 2 in Verbindung mit 30 (siehe hier Absätze 1 und 6) bis 32 GemO. Wird dagegen verstoßen, wird in § 30 Abs. 6 auf die Möglichkeiten von Sanktionen verwiesen, über die im Ergebnis der Rat entsprechend § 29 Abs.3 zu entscheiden hat: Ordnungsgeld bis 250 € möglich, bei Wiederholungen bis 500 €. Außerdem enthält auch die Hauptsatzung bzw. Geschäftsordnung des Rates diese Bestimmungen.
Bei Antritt unseres Ratsmandats im Oktober 2009 hat außerdem die Verwaltung jedem Ratsmitglied ein Exemplar des Buches von Lennep/Knirsch, Leitfaden für die Ratsarbeit ausgehändigt, dort wird ausführlich zum Thema in Kap. 8.2.3 (5 Seiten) berichtet.
Nach der letzten Ältestenratssitzung waren einige Tage später sämtliche Punkte zum Sparpaket detailliert der Presse zu entnehmen, obwohl Vertraulichkeit vereinbart war. Diese Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann nur ein Mitglied des Ältestenrates begangen haben.
Wir bitten darum, die Angelegenheit so für beide Sitzungen vorzubereiten, dass eine entsprechende Maßnahme nach der GemO möglich ist.