Statement der FDP Fraktion zum Antrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen

Als Freie Demokraten stehen wir für die Verlässlichkeit rechtsstaatlicher Verfahren und die Bindung politischer Entscheidungen an die gesetzlichen Grundlagen. Die Beurteilung, dass der AfD ein Ausschussvorsitz zusteht, ist nicht Ausdruck politischer Sympathie, sondern ergibt sich zwingend aus der Kombination des in § 58 GemeindeOrdnung NRW vorgesehenen Verfahrens und der gesetzlichen Zuteilung nach dem d’Hondt-Verfahren. Dieses mathematische und objektive System ordnet die Ausschussvorsitze anhand der vom Wähler vergebenen Stärke der Fraktionen zu – ohne politische Wertung und ohne taktische Verzerrung. Auf dieser Grundlage ergibt sich die Zuweisung eines Ausschussvorsitzes an die AfD, gleich welche Person, rechtlich folgerichtig.

Gerade als Demokratinnen und Demokraten müssen wir darauf achten, dass diese Regeln nicht nur dann gelten, wenn uns das Ergebnis politisch gefällt. Wenn der Rat beginnt, Ergebnisse eines rechtsstaatlich festgelegten und neutralen Verteilungsverfahrens aus reinem Unbehagen abzulehnen, wird nicht eine Partei getroffen, sondern das Vertrauen in die demokratische Ordnung selbst beschädigt. Besonders fatal wäre es aus unserer Sicht, wenn am Ende ein Gericht feststellen müsste, dass die AfD rechtmäßig Anspruch auf den Ausschussvorsitz hatte – dieses Bild würde den Eindruck verstärken, dass demokratische Institutionen selbst nicht mehr bereit sind, sich an ihre eigenen Verfahren zu halten.

Hinzu kommt:

Die Gemeindeordnung stellt ausreichende demokratische Kontrollmechanismen zur Verfügung. Ausschussvorsitzende unterliegen der Aufsicht des Rates, sind zur Neutralität verpflichtet und können – wenn sie ihre Rolle missbrauchen oder sich als unwürdig erweisen – nach den in § 58 GO NRW vorgesehenen Regelungen auch wieder abgewählt werden. Das ist der rechtsstaatlich vorgesehene Weg, der politische Verantwortlichkeit wahrt, ohne die Grundprinzipien der Demokratie zu beschädigen.

Zudem hätte man die vorgeschlagenen Kandidaten um Vorstellung bitten können, wenn es um die Einschätzung der fachlichen Eignung ginge. Auch in anderen Parteien gibt es im übrigen Kandidaten, die nicht bekannt sind. Hier wurde dies nicht bemängelt.

Deshalb stimmen wir dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht zu – nicht, weil wir die AfD politisch unterstützen, sondern weil wir unserer Pflicht nachkommen, die Verlässlichkeit unserer Verfahren, die Bindung an Gesetz und die Stabilität der demokratischen Ordnung zu schützen.